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   BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70   

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https://dejure.org/1971,4578
BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70 (https://dejure.org/1971,4578)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1971 - 3 StR 305/70 (https://dejure.org/1971,4578)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70 (https://dejure.org/1971,4578)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Angaben eines Angeklagten oder Zeugen als originäre Aufgabe des Tatrichters - Hinzuziehung von Sachverständigen - Bescheidung von Beweisermittungsanträgen - Ermessen des Tatrichters - Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70
    Einer Berichtigung bedarf der Schuldspruch nur insoweit, als bei einer Verurteilung aus § 243 StGB n.F. die Straftat nicht mehr als "schwerer" Diebstahl, sondern als Diebstahl "in einem schweren Fall" zu bezeichnen ist (BGHSt 23, 254, BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70
    Abtrennung und Verbindung zusammenhängender Strafsachen stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGHSt 18, 238).
  • BGH, 13.08.1970 - 4 StR 276/70

    Hinweis auf besonders schweren Fall des Diebstahl im Urteilssatz

    Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70
    Einer Berichtigung bedarf der Schuldspruch nur insoweit, als bei einer Verurteilung aus § 243 StGB n.F. die Straftat nicht mehr als "schwerer" Diebstahl, sondern als Diebstahl "in einem schweren Fall" zu bezeichnen ist (BGHSt 23, 254, BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 439/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70
    Die Frage der Verhandlungsfähigkeit ist in erster Linie vom Tatrichter zu beurteilen, wobei zu beachten ist, daß nur schwere körperliche oder seelische Mängel oder Krankheiten in der Regel geeignet sind, die Verhandlungsfähigkeit auszuschließen (BGH 3 StR 439/53 vom 29. April 1954), die voraussetzt, daß der Angeklagte im Stande ist, anderen das verständlich zu machen, was er vorbringen will, und das in sich aufzunehmen, was andere erklären (BGH 5 StR 563/57 vom 10. Januar 1958).
  • BGH, 10.01.1958 - 5 StR 563/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70
    Die Frage der Verhandlungsfähigkeit ist in erster Linie vom Tatrichter zu beurteilen, wobei zu beachten ist, daß nur schwere körperliche oder seelische Mängel oder Krankheiten in der Regel geeignet sind, die Verhandlungsfähigkeit auszuschließen (BGH 3 StR 439/53 vom 29. April 1954), die voraussetzt, daß der Angeklagte im Stande ist, anderen das verständlich zu machen, was er vorbringen will, und das in sich aufzunehmen, was andere erklären (BGH 5 StR 563/57 vom 10. Januar 1958).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Ein anderes Ergebnis läßt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1968 - 1 StR 552/67 - JR 1969, 148, vom 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70, bei Dallinger MDR 1971, 897 undvom 1. März 1977 - 5 StR 65/77, bei Holtz MDR 1977, 639 oder aus dem Urteil BGHSt 24, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] herleiten.
  • BGH, 01.03.1977 - 5 StR 65/77

    Abtrennung und Verbindung zusammenhängender Strafsachen - Abtrennung um einen

    Die vorübergehende Abtrennung zu diesem Zweck ist ein Ermessensmißbrauch, weil hierdurch die Verfahrensregel umgangen werden soll, daß ein Angeklagter in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren nicht als Zeuge über seine eigene Straftat gehört werden darf (BGH Beschluß vom 8. Dezember 1970 - 5 StR 640/70 - und Urteil vom 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70 - bei Dallinger in MDR 1971, 897).
  • BGH, 26.05.1971 - 3 StR 278/70

    Verfahrensrüge der Ablehnung eines Beweisantrages - Voraussetzungen für die

    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und zu den wichtigsten Aufgaben des Tatrichters, die er in jedem Strafverfahren zu erfüllen hat und die er daher grundsätzlich ohne die Hilfe eines Sachverständigen auf Grund eigener Sachkunde, d.h. seiner beruflich erworbenen Kenntnisse, zu lösen in der tage ist (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH, Urt. v. 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70 S. 4).
  • BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Ablehnung der Hinzuziehung eines

    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und zu den wichtigsten Aufgaben des Tatrichters, die er in jedem Strafverfahren zu erfüllen hat und die er daher grundsätzlich ohne die Hilfe eines Sachverständigen auf Grund eigener Sachkunde, das heißt seiner beruflich erworbenen Kenntnisse, zu lösen in der Lage ist (BGHSt 8, 130, 131; BGH, Urt. vom 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70 - S. 4 und vom 26. Mai 1971 - 3 StR 278/70).
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